Einschreibung
Wenn Sie zum ersten Mal in die Bücherei kommen, bitten wir Sie, eine Leser-Erklärung mit Namen, Adresse, Geburtsdatum, auszufüllen und zu unterschreiben. Die Leser-Erklärung für Kinder unter 15 Jahren unterschreiben die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Ihre Daten werden nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes erfaßt und verarbeitet.
Entlehnausweis
Auf Grund Ihrer Daten erhalten Sie kostenlos einen Leser-Ausweis der Sie zur Entlehnung aller Medien in der Öffentlichen Bibliothek Kematen und in der Bibliothek Piberbach berechtigt. Bitte bringen Sie diesen Ausweis unbedingt bei jedem Besuch mit! Für die Neuausstellung eines verlorengegangenen Ausweises müssen wir einen Unkostenbeitrag von € 1,50 einheben.
Jahreskarten:
Für Vielleser besteht die Möglichkeit einer Jahreskarte. Es ist eine kostengünstige Variante: Sie zahlen einmal und können ein ganzes Jahr (ab Ausstellungsdatum), innerhalb der Verleihfristen, ausleihen. In diesem Zeitraum können Sie so viele Medien (Bücher, Hörbücher, Zeitschriften) ausleihen wie sie wollen, ohne jedes Mal extra bezahlen zu müssen. Lediglich Mahn- und Überziehungsgebühren bezahlen Sie extra.
Bei Ablauf des Abos erhalten Sie von uns eine Mitteilung, sodass Sie wieder verlängern können.
Die Jahreskarten für Familien gilt für Eltern und deren Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren.
Jahreskarte für Bücher, Zeitschriften und Kinderhörbücher
Einzelpersonen 15,- €
Familien 25,- €
Jahreskarte für Bücher, Zeitschriften, Spiele, und Hörbücher
Familien 52,- €
Reservierung
Wenn Sie etwas reservieren wollen, das gerade entlehnt ist, sagen Sie es uns bitte und wir verständigen Sie, sobald das von Ihnen Gewünschte für Sie abholbereit ist.
Verlängerung
Wenn Sie ein Medium länger haben wollen, besteht die Möglichkeit zur Verlängerung der Entlehnfrist, sofern dafür keine Reservierung vorliegt.
Mahn- und Überziehungsgebühren
Wird die Entlehnfrist überschritten, so wird ab dem Fälligkeitsdatum pro Medieneinheit und Woche eine Überziehungsgebühr von € 0,40 verrechnet.
Verlust oder Beschädigung:
Für Verlorenes oder stark Beschädigtes wird Ersatz von uns verrechnet.
Sonstige Vereinbarung
Bitte melden Sie Adreß- und Namensänderungen sowie den Verlust Ihres Leser-Ausweises unverzüglich in der Bibliothek.
Pro Leser/-in und Leihfrist können nur je zwei Medien (Bücher, Zeitschriften, Audio-CD's, Spiele) ausgeliehen werden
Die Mitarbeiter der Bücherei sind berechtigt, Kindern für sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen.
Unsere Medien sind für nichtgewerbliche Nutzung (Unterrichts- und Bildungszwecke) sowie private Vorführungen bestimmt. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Keine unerlaubten Vervielfältigungen, Vermietungen, Öffentliche Vorführungen, Sendungen.
Eine Bitte an alle:
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um schonenden Umgang mit dem nur geliehenen, fremden Eigentum, damit möglichst viele Benützer an den Medien Freude und Spaß haben können (auch Sie möchten Verliehenes so zurückerhalten wie Sie es zur Verfügung gestellt haben).
Wenn Sie Beschädigungen feststellen, bitte reparieren Sie nicht selbst, melden Sie uns dies bei der Rückgabe.
Medienübersicht:
Entlehngebühren werden pro angefangener Woche berechnet und sind bei Rückgabe zu bezahlen.
Buch: Gebühr/Woche
Entlehnfrist: 3 Wochen € 0,40
Zeitschrift:
Entlehnfrist: 2 Wochen € 0,40
Kinder-Hörbücher:
Entlehnfrist: 2 Wochen € 0,40
Hörbücher, Tonie-Hörfigur:
Entlehnfrist: 2 Wochen € 0,50
DVD, Tonie-Box:
Entlehnfrist: 2 Woche € 2,--
Spiele:
Entlehnfrist: 3 Wochen € 0,50
Die Leihfrist für Spiele wird nur in Ausnahmefällen verlängert.
Spiele:
Spiele werden nur an LeserInnen über 10 Jahren ausgegeben, an jüngere Kinder NUR in Begleitung der Eltern.
Jedes Spiel muss vor dem Mitnachhausenehmen in der Bibliothek vom Ausleihenden selbst kontrolliert werden! Dazu ist im Spiel eine Liste mit allem, was enthalten sein muss. Bitte genau nachzählen. Fehlendes muss vor der Entlehnung und vor der Unterschriftsleistung gemeldet werden!
Durch die Unterschrift (bei Kindern unter 10 Jahren der Eltern) auf dem Unterschriftenblatt, das im Spielkarton ist, wird die Übernahme mit vollständigem Inventar bestätigt. Für verlorengegangene Teile und Beschädigungen haftet jeweils der zuletzt Unterschriebene!
Da bei Verlust einzelner Teile ein Spiel (das manchmal bis zu 70 Euro kosten) unbrauchbar und damit wertlos werden kann, bitten wir um sehr sorgfältige Behandlung und müssen auf eine vollständige Rückgabe bestehen.